Die Reisekosten für unsere pädagogisch begleiteten Reisen sind nach Hilfebedarf gestaffelt:
Der jeweilige Preis beinhaltet die Kosten für die Anreise, Unterkunft und Verpflegung.
Betreuungsgruppe 1
Wird berechnet, wenn die meisten Dinge selbständig erledigt werden, d.h. von einem selbstständig übernommen werden und durch uns nur eine pädagogische Begleitung und Unterstützung nötig ist.
Betreuungsgruppe 2
Wird berechnet, wenn zusätzlich Mehraufwendungen im Bereich der Pflege sowie der individuellen Begleitung und Betreuung erfolgen müssen (entspricht etwa Pflegegrad 2 und 3).
Betreuungsgruppe 3
Wird berechnet, wenn eine intensive Hilfestellung und Pflege in allen Bereichen
(entspricht etwa Pflegegrad 4 und 5).
* Bei Anspruch auf Gastweise Unterbringung (Hamburg) werden die Gesamtkosten der Reise übernommen.
** Anteilige Leistungen aus Pflegestärkungsgesetz oder Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege können vom Kostenträger übernommen werden.
Bei Fragen sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Notwendig ist die Einstufung in einen Pflegegrad II bis V und das die sonst pflegende Person in dem Zeitraum der Maflnahme selbst verhindert ist, die Pflege zu leisten. Dies kann durch Krankheit, Erholungsurlaub oder andere Gr¸nde gegeben sein. Ganz wichtig: Die Verhinderungspflege bzw. Kurzzeitpflege muss vor Beginn der Maflnahme bei der Pflegekasse beantragt werden, um nach Beendigung der Maflnahme durch den Freundeskreis - Mibb die Leistungen abrechnen zu können.
Gastweise Unterbringung (nur in Hamburg): Alle Reiseteilnehmer*innen, die einen Pflegegrad II bis V haben und bei den Eltern leben, können nach Antrag bei der entsprechenden Behörde zusätzliche Leistungen der Gastweisen Unterbringung in Anspruch nehmen. Weitere Informationen zur Gastweisen Unterbringungen gibt es unter diesem Link: http://www.hamburg.de/stationaere-leistungen/1968206/gastweiseunterbringung.html
Entlastungsbetrag (gilt nur für Angebote des Samstagskreises): Besteht eine Einstufung in einen Pflegegrad I bis V, so gibt es den Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag (ß45b SGB XI).
Sozialhilfe: Ggf. können Kurzzeitpflegeleistungen auch von der Sozialbehörde übernommen werden.
Weitere Fragen und Einzelheiten beantworten wir gern in einem persönlichen Gespräch und beraten und unterstützen bei der Beantragung der jeweiligen Betreuungsleistungen
Freundeskreis - Mibb
Pinneberger Chaussee 13
22523 Hamburg
Tel: 040 / 46632581
Mobil: 0160 / 5974822
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