AGB

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

Mit der Reise-Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Reiseveranstalters zustande, die unverzüglich nach Vertragsabschluß dem Kunden ausgehändigt wird. Die Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen.

2. Bezahlung

Mit dem Zugang der Reisebestätigung wird das Datum für die Zahlung des Reisepreises festgelget. Die Zahlung muss spätestens zu dem genannten Datum auf das angegebene Konto des Freundeskreis- Mibb eingehen. Bei Reiseanmeldungen innerhalb von 6 Wochen vor Beginn der Reise ist der volle Betrag bei der Anmeldung fällig. Die Reisedokumente werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang seiner vollständigen Zahlung zugesandt, spätestens aber drei Wochen vor Reisebeginn.

Bei einem erhöhten individuellen Hilfebedarf können Mehrkosten entstehen, die vom Teilnehmer übernommen werden müssen.

(Wir informieren Sie gern über Finanzierungsmöglichkeiten wie z.B. Verhinderungspflege oder Gastweise Unterbringung).

3. Leistungen

Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Reisebestätigung unter Berücksichtigung der Ausschreibung im Prospekt. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende selbstverständlich informiert wird.

4. Rücktritt durch den Reisenden

Der Reisende kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Es ist Schriftform erforderlich. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück bzw. tritt der Reisende ohne vom Vertrag zurückzutreten, eine Reise nicht an, so ist der Veranstalter berechtigt, Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen zu verlangen.

Diese beträgt in % des Reisepreises:

  • bis 6 Monate vor Reiseantritt: 20 %
  • bis 8 Wochen vor Reiseantritt: 50 %
  • bis 30 Tage vor Reiseantritt: 90 %
  • bis 0 Tage vor Reiseantritt: 100 %

Bis zum Reiseantritt kann der Reisende eine Ersatzperson stellen. Dies bedarf der Schriftform und ist vom Reiseveranstalter im Einzelnen zu genehmigen. Eine Umbuchungsgebühr von 30,- EUR wird in jedem Fall erhoben.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich daraufhin, dass er Reisen für Menschen mit Behinderung durchführt. Toleranz und Einfühlungsvermögen in die Reisegruppe, sowie genaue, vollständige und richtige Angaben vom Reisenden (bzw. seinem gesetzlichen Vertreter) beim Anmeldeverfahren (Anmeldeformular und Teilnehmerbogen) werden vorausgesetzt.

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist

Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Die durch die Kündigung verursachten Zusatzkosten (z.B. Bereitstellung einer Begleitperson bei Rückreise) werden vom Reisenden getragen.

b) Bis zwei Wochen vor Reiseantritt

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Auf die jeweilige Mindestteilnehmerzahl ist in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise hingewiesen.

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit der Reise in Kenntnis zu setzen und ihnen den Rücktritt zu erklären. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis zurück, ein weiterer Anspruch besteht nicht.

6. Haftung des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

Die gewissenhafte Vorbereitung; die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger; die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat; die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

7. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen gelten und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.

8. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei evt. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evt. Schäden möglichst gering zu halten. Der Reisende ist verpflichtet, Maßnahmen zur Behebung einer evt. Störung mit der Reiseleitung abzusprechen. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

9. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

10. Gerichtsstand und Verjährung

Gerichtsstand ist Hamburg. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen muss der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise dem Reiseveranstalter gegenüber geltend machen. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 3 Monate nach Ende der Reise.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

12. Insolvenzabsicherung

Der Freundeskreis – Menschen individuell begleiten und betreuen ist gemäß §§ 651 BGB gegen Insolvenz abgesichert. Die Sicherungsscheine werden mit den Reisedokumenten zugesandt.

13. Versicherungen

Unsere Reise-Versicherungshinweise sind als Rat und Empfehlung zu verstehen, sich auf Reisen ausreichend zu versichern.  

Alle Reisenden sind über den Freundeskreis – Menschen individuell begleiten und betreuen während ihres Aufenthaltes haftpflichtversichert. Allerdings ist die Haftpflichtversicherung subsidiär zu verstehen, d.h. sie tritt in der Regel dann ein, wenn keine eigene Haftpflichtversicherung besteht.

14. Veranstalter

Freundeskreis - Menschen individuell begleiten und betreuen UG (haftungsbeschränkt)
Luruper Hauptstrasse 163
22547 Hamburg
20144 Hamburg

Tel: 040 / 46632581
Mobil: 0160 / 5974822
Fax: 0322 / 24178445

E-Mail: kontakt[at]freundeskreis-mibb.de
Web: www.freundeskreis-mibb.de

Amtsgericht Hamburg - HRB 110489

Geschäftsführer: Pirkko Remesch

Kontakt

Freundeskreis - Mibb
Luruper Hauptstraße 163
22547 Hamburg

Tel: 040 / 46632581
Mobil: 0160 / 5974822
Fax: 040 / 46632583
kontakt[at]freundeskreis-mibb.de