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Freundeskreis - Mibb

Schlankreye 35

20144 Hamburg

Tel: 040 / 64854190

Mobil: 0160 / 5974822

Fax: 0322 / 24178445

kontakt[at]freundeskreis-mibb.de

www.freundeskreis-mibb.de

 

Mittwochskreis

Den nächster Termin für unseren Mittwochskreis findet Ihr hier:


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Freundeskreis Reisen

Nächster Reisetermin:

Erholungsreise auf der Nordseeinsel Föhr

11. bis 19.05.2012

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Freundeskreis Ausflüge

Unser nächster Wochenendausflug erscheint demnächst.

Weitere Infos.

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Reisekosten

Die Reisekosten für unsere pädagogisch begleiteten Reisen sind nach Hilfebedarf gestaffelt:

 

Der jeweilige Basispreis beinhaltet die Kosten für Anreise, Unterkunft, Verpflegung, pädagogische Begleitung und Betreuung.

Die Preise I bis III gelten für die ReiseteilnehmerInnen, die:

  • Leistungen aus dem Pflegeergänzungsgesetz (§ 45 a SGB XI, niedrigschwellige Betreuung),
  • eine Pflegestufe haben und Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen können
  • sowie für alle, die „Gastweise Unterbringung“ (Hamburg) erhalten.

 

Preis I

wird berechnet, wenn die Grundpflege übernommen wird oder Unterstützung nötig ist und insgesamt ein umfangreicher Hilfebedarf besteht (entspricht Pflegestufe I bzw. einer „eingeschränkter Alltagskompetenz“).

Preis II

enthält zusätzlich Mehraufwendungen im Bereich der Pflege sowie der individuellen Begleitung und Betreuung (entspricht der Pflegestufe II bzw. einer „erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz“).

Preis III

beinhaltet eine intensive Hilfestellung und Pflege in allen Bereichen sowie ggf. Nachtwache (entspricht der Pflegestufe III).

Reisekostenübersicht:

 

Reise

 Basis-

Preis

 

Preis I*

Preis II*

Preis III*

Eigen-

anteil

Gesamt

Eigen-

anteil

Leistung**

Gesamt

Eigen-

anteil

Leistung**

Gesamt

Eigen-

anteil

Leistung**

Föhr

I und II

485 €

800 €

180 €

620 €

890 €

180 €

710 €

1170 €

180 €

990 €

Amrum

485 €

800 €

180 €

620 €

890 €

180 €

710 €

1170 €

180 €

990 €

 

* Bei Anspruch auf Gastweise Unterbringung (Hamburg) werden die Gesamtkosten der Reise übernommen.

** Anteilige Leistung aus Pflegeergänzungsgesetz oder Verhinderungspflege.

 

Hier finden Sie  die Reisekostenübersicht als PDF Dokument zum Herunterladen.

 

Kurzinfo zu den Leistungen:

 

Leistungen aus dem Pflegeergänzungsgesetz (§ 45 a SGB XI, niedrigschwellige Betreuung):

Bei Anspruch können Leistungen nach dem Pflegeleistungs-ergänzungsgesetz (jährlich bis zu Euro 2.400,-) abgerechnet werden.

 

Weitere Informationen zum Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz finden Sie unter folgendem Link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Pflegeleistungs-Erg

 

Verhinderungspflege:

Notwendig ist die Einstufung in die Pflegestufe I bis III und das die sonst pflegende Person in dem Zeitraum der Maßnahme selbst verhindert ist, die Pflege zu leisten. Dies kann durch Krankheit, Erholungsurlaub oder andere Gründe gegeben sein.

Ganz wichtig: Sie müssen die Verhinderungspflege vor Beginn der Maßnahme bei Ihrer Pflegekasse beantragen und können nach Reiseende die Leistungen abrechnen.

 

Gastweise Unterbringung (nur in Hamburg):

Alle ReiseteilnehmerInnen, die in einer Pflegestufe I bis III sind und bei den Eltern leben, können nach Antrag bei der entsprechenden Behörde zusätzliche Leistungen der Gastweisen Unterbringung in Anspruch nehmen.

 

Weitere Informationen zur Gastweisen Unterbringungen finden Sie unter diesem Link:

http://www.hamburg.de/stationaere-leistungen/1968206/gastweise-unterbringung.html

 

Weitere Fragen und Einzelheiten beantworten wir gern in einem persönlichen Gespräch und beraten und unterstützen Sie bei der Beantragung der jeweiligen Betreuungsleistungen.